Post von Erika

29. April 2015

Heute habe ich von Erika folgenden Kommentar zu einem meiner Blogbeiträge erhalten:

I’ve been browsing online more than three hours nowadays, yet I by no means discovered any attention-grabbing article like yours. It is beautiful worth enough for me.

Personally, if all web owners and bloggers made just right content material as you probably did, the web might be a lot more useful than ever before.

Einerlei, dass ich keine Erika kenne und dass der Text im „Spam“-Ordner gelandet war: Ich finde diesen Kommentar grossartig!!!

Und so drucke ich den Kommentar in grossen Lettern aus, hänge ihn über den Bildschirm und stelle mir vor, ich sei tatsächlich gemeint gewesen.


Die Privatsphäre unserer Kinder

23. Februar 2015

Immer wieder wird mir gesagt, dass Kinder ein Recht auf Privatsphäre hätten und es deshalb nicht erlaubt sei, ihre Handys und Computer zu überprüfen. Ich habe mir die Mühe gemacht, die UNICEF-Kinderrechte zu studieren, und man findet dort tatsächlich folgenden Artikel:

„Artikel 16
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
[http://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf]; aufgerufen am 23.2.2015.

Als Nichtjurist lässt mich dieser Artikel etwas ratlos zurück: Ist das Überprüfen des Handys – aus Besorgnis – gleichzusetzen einer willkürlichen Kontrolle des Schriftverkehrs eines Kindes?

Beim Studieren der Kinderrechtskonvention bin ich auf weitere interessante Artikel gestossen, die jedoch auch nicht unbedingt zur Klärung meiner Frage beigetragen haben:

„Artikel 3
(1) Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmassnahmen.
(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.“
[http://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf]; aufgerufen am 23.2.2015.

Heisst das jetzt, dass ich Handy und Computer dann überprüfen darf, wenn ich mir Sorge um das Wohl meines Kindes mache?

„Artikel 13
(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmte, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.“
[http://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf]; aufgerufen am 23.2.2015.

Heisst das jetzt, dass ich Handy und Computer meines Kindes überprüfen darf, wenn ich annehme, dass es Rechte anderer beschneidet?

Meine persönliche Empfehlung: Treffen Sie für die Nutzung digitaler Medien Vereinbarungen mit Ihrem Kind; dazu gehört z.B.: Wann, wo und wie darf ich diese Medien nutzen?
So lange sich Ihr Kind an diese Regelungen hält, sollten die Geräte nicht kontrolliert werden. Wenn sich Ihr Kind aber nicht an die Vereinbarungen hält und Sie sich Sorge machen, ob es ihm gut geht, oder Sie sich sorgen, dass Ihr Kind andere bedrängt, sollte auch eine Kontrolle der Geräte möglich sein.

Ein Film, der diese Problematik aufgreift, ist: „Let’s fight it together“: https://www.youtube.com/watch?v=hYrDbGzZVUQ
Im Film schaut sich die Mutter des Mobbingopfers sein Videotagebuch an. Was meinen Sie: Richtig oder falsch?


Meine Lieblingsanekdote

12. Januar 2015

… und was sie mit dem Zustand der heutigen Jugend zu tun hat:

Zwei Männer sind in der Savanne und flüchten vor einem Löwen. Der Löwe jedoch kommt immer näher. Plötzlich hält der Eine an und nimmt ein Paar Turnschuhe aus dem Rucksack. Der Andere meint: „Bist du blöd? Der Löwe ist doch auch schneller als du, wenn du Turnschuhe anhast!“
Darauf entgegnet der Andere: „Ich brauche ja nicht schneller zu sein als der Löwe – ich muss nur schneller sein als du!“

Und hier meine Gedanken dazu:
Häufig wird die heutige Jugend von der Gesellschaft schlecht gemacht, und – leider – gibt es tatsächlich einige Pappnasen, Dumpfbacken und Vollpfosten. Aber genau das ist die Chance der anderen: Man braucht nicht Albert Einstein zu sein – man muss es nur besser machen als diese Pappnasen, Dumpfbacken und Vollpfosten. Dann stehen einem alle Tore offen im Leben!


Internet und Pilze

7. Dezember 2014

Letzthin hielt ich wieder einmal ein Referat zum Thema: Sicherheit bei digitalen Medien. Zum Schluss der Veranstaltung fragte mich ein Herr, ob es denn meiner Meinung nach gar nichts Positives am Internet gebe. Ich erklärte etwas umständlich, dass es ja mein Auftrag war, die Tücken der digitalen Medien darzulegen. Unterdessen ist mir eine viel einfachere Erklärung eingefallen:

Das Internet ist wie Pilze essen. Man muss die giftigen kennen, um die schmackhaften geniessen zu können!


Fiktiver Brief eines Schweizer Primarschülers an Malala Yousafzai

11. Oktober 2014

Liebe Malala

Wir haben in unserer Schule gehört, dass du in Pakistan einen Blog geführt hattest und dich dafür eingesetzt hast, dass alle Kinder in die Schule gehen können. Ich gratuliere dir zum Nobelpreis!

Wir haben auch eine tolle Schule: Im Winter nehmen wir den Kleinen die Mützen weg und werfen sie einander zu. Dunkelhäutige beschimpfen wir als „Negerli“ und Christen sagen wir, man solle sie aufhängen wie Jesus. Natürlich machen wir uns auch über Kopftücher lustig. Wir haben auch einen  Blog – also ich meine WhatsApp. Da beschimpfen wir uns gegenseitig als Nutten, Schlampen und Bitches. Letzten Sommer haben über fünfzig Kinder unserer Schule auf Youtube ein Mädchen gemobbt. Sind wir nicht eine kuhle Bande?

Bleib, wie du bist – wir bleiben auch, wie wir sind!

Bis zum nächsten Nobelpreis!

Dein Loosy


Geri Müllers Nackt-Selfies sind nichts anderes als Sexting!

26. August 2014

Wenn sich Jugendliche Nacktbilder schicken, so spricht man von Sexting – ganz klar und deutlich, damit keine Missverständnisse entstehen.
Wenn sich Erwachsene Nacktbilder schicken, spricht man nonchalant von Nacktselfies. Wo ist aber der Unterschied? Nackt-Selfies verschicken ist nichts anderes als Sexting – egal wer es macht. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass dies unter Erwachsenen keinen Straftatbestand darstellt – sofern das Schicken einvernehmlich geschieht; bei Jugendlichen jedoch schon – egal, ob dies einvernehmlich geschieht oder nicht. Auch wenn ein Erwachsener einer jugendlichen Person ein solches Bild schickt, ist dies ein Straftatbestand:
Schweizerisches Strafgesetzbuch, Artikel 197.1: „Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ [http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html; aufgerufen am 26.8.2014]

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gescheit! Die Affäre um Geri Müller hat uns gezeigt, dass das Verschicken von Nacktbildern für die eigene Person auch nachteilig sein kann, wenn dies kein Straftatbestand darstellt. In diesem Zusammenhang wird leider viel zu wenig darauf hingewiesen, dass das Verschicken weitere Gefahren in sich birgt, von denen in der Affäre Geri Müller nicht die Rede war:

– Erpressung: Anstatt die Bilder zu veröffentlichen, können sie auch dazu genutzt werden, die dargestellte Person zu erpressen.

– Unverjährbarkeit: Dies ist hier nicht im rechtlichen Sinn zu verstehen. Bilder, die den Weg ins Internet gefunden haben, können auch Jahrzehnte später noch dazu verwendet werden, die abgebildete Person in Bedrängnis zu versetzen.

Wer also in 30 Jahren Bundesrat oder Bundesrätin werden möchte, sollte sich schon heute überlegen, welche Bilder er/sie von sich macht.

Ich hoffe sehr, dass viele Jugendliche die Affäre Geri Müller mitverfolgt haben – nicht aus Voyeurismus, sondern als Lernfeld, wie man es nicht machen sollte. So hätte die ganze Geschichte doch noch einen positiven Aspekt gehabt.


Okay!?!

24. Juli 2014

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass sich das „vielsagende Okay!?!“ zum neuen Modewort gemausert hat? (Wichtig ist die Betonung: Zum Schluss wird die Stimme gehoben, so dass nicht ganz klar ist, ob der Ausdruck eher fragend oder bestätigend gemeint ist.) Egal, welch tiefgreifende Aussage Sie machen – Ihr Gegenüber antwortet mit dem „vielsagenden Okay!?!“

„Ich habe das Yoghurt ausgeleert!“ – „Okay!?!“

„Ich bin mit dem Auto gegen die Garageneinfahrt geschrammt!“ – „Okay!?!“

„Ich trenne mich von dir!“ – „Okay!?!“

Ganz abgesehen davon, dass dies alles nicht okay ist, stellt sich die Frage, wie es zu diesem Modewort kommen konnte und weshalb Mann und Frau so reagieren.

Einerseits wird wohl eine Rolle spielen, dass unkontrollierte Gefühle mit dieser Antwort im Zaum gehalten werden. Zusätzlich gewinnen wir Zeit, in der wir uns eine adäquatere Antwort überlegen können. Dies ist sicherlich alles viel besser als eine unüberlegte Reaktion, die nachher bereut wird.

Für unsere Kinder ist aber eine solche Reaktionsweise überfordernd – vor allem wenn dann die klärende Antwort ausbleibt. Kinder brauchen von uns echte, sofortige Reaktionen, damit sie ihr Verhalten einordnen können. Ein „Okay!?!“ lässt sie nur irritiert zurück. In diesem Sinne sollten Sie das nächste Mal, wenn Ihnen ein Kind eröffnet, dass es den Hamster in der Tomatensuppe habe schwimmen lassen, nicht mit einem „Okay!?!“ antworten, sondern wie früher mit: „Du meine Güte!“

Übrigens: Die Kinder kennen ein anderes „Okay“. Es ist kürzer und wird eher „Oké“ ausgesprochen. Zu finden ist es zum Beispiel in folgenden Dialogen (wobei das Wort „Dialog“ hier wohl etwas strapaziert wird):

„Ich habe dein Zimmer aufgeräumt!“ – „Oké!“
„Ich habe dein Lieblingsessen gekocht!“ – „Oké!“
„Von nächster Woche an erhältst du mehr Taschengeld!“ – „Oké!“

Sie werden es gemerkt haben – bei uns hiess das noch: „Danke!“


Der Fluch

21. Juni 2014

Wieder einmal hatte ich in der Schule übers Rauchen gesprochen. Ich zweifle immer mehr an der Wirkung solcher Inhalte. Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich damit nur den „Reiz des Verbotenen“ schüre.
Tatsächlich begegnete ich kurze Zeit später Marc, einem meiner Sechstklässler. Es war in der Freizeit und er roch wie ein gefüllter Aschenbecher. Sofort merkte er, was ich dachte und sagte mit breitem Grinsen: „Was wollen Sie überhaupt? Sie können ja doch nicht verhindern, dass ich rauche. Meine Eltern finden das in Ordnung, Und wenn Sie weg sind, stecke ich mir gleich die nächste an!“
Das Grinsen und meine Hilflosigkeit machten mich so hässig, dass ich ausser mir geriet. Doch im letzten Moment gelang es mir, mich zu zügeln, und ich hatte eine Idee:
Ich blieb einen Moment lang ganz still, dann schaute ich Marc tief in die Augen. Pathetisch begann ich zu sprechen: „Ich sage dir! Von diesem Moment an wirst du bei jeder Zigarette, die du rauchst, an mich denken!“ Dazu machte ich eine vielsagende Handbewegung, wendete mich ab und ging davon. Noch aus dem Augenwinkel sah ich, wie Marcs Grinsen im Gesicht erstarrt war.
Ich glaubte selber nicht an die Wirkung meiner Worte – aber wenigstens musste ich jetzt dieses Grinsen nicht mehr ertragen.

Wie wir uns für den Rest der 6. Klasse arrangierten, weiss ich nicht mehr. Aber etwa drei Jahre später klopfte es an meiner Klassenzimmertüre. Marc stand vor mir und fragte mich, ob er mich besuchen dürfe. Ich freute mich über den Besuch, und als der Unterricht zu Ende war und alle Schulkinder das Zimmer verlassen hatten, sprach Marc zu mir: „Es geht mir gut! Ich rauche aber immer noch. Doch etwas muss ich Ihnen sagen. Sie haben mich verflucht! Seit unserem Gespräch damals muss ich wirklich bei jeder Zigarette an Sie denken!“
Da lächelte ich ihn an und antwortete: „Das ist doch wenigstens ein Teilerfolg, nicht wahr?“


Prävention versus Intervention

4. Juni 2014

Gewaltprävention ist bestrebt, einen heilen Zustand zu schaffen.

Gewaltintervention ist bestrebt, es zu schaffen, einen Zustand zu heilen.


Exekutionsvideos sind für Facebook kein Problem -
20-Minuten-Artikel

3. Mai 2014

Facebook weigert sich, ein Exekutionsvideo von seiner Site zu entfernen mit der Begründung, dass der Film auf Missstände aufmerksam mache.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/20043049

Auf Missstände kann man auch aufmerksam machen, ohne dass zur Veranschaulichung Filme gezeigt werden, in denen Menschen sterben. Wer sich einen solchen Film ansieht, ehrt die Täter und verhöhnt die Opfer. Einen solchen Film sollte man sich niemals ansehen. Er ist für Erwachsene und Kinder unerträglich. Wobei wir wieder beim Thema sind: Wie sieht es bei Facebook mit dem Kinderschutz aus? Wer die AGB’s von Facebook gelesen hat – und das haben Sie sicher nicht – weiss, dass es erst ab 13 Jahren erlaubt ist, ein Profil zu erstellen. Das ist der Kinderschutz von Facebook – so weit die Theorie. Wie wir aber alle wissen, gibt es unzählige Kinder, die jünger sind und dennoch ein Facebook-Profil besitzen. Aus Sichtweise von Facebook ist das dann deren Verantwortung. Kann man sich so einfach aus der Verantwortung stehlen?

Kinder unter 13, die heimlich ein Facebook-Profil gemacht haben und sich ein solches Video anschauen, haben ein doppeltes Problem: Erstens kann das Betrachten erhebliche emotionale Störungen hervorrufen, zweitens traut sich das Kind nicht, darüber zu sprechen, weil es ja mit dem Erstellen des Profils etwas Verbotenes gemacht hat. Die ganzen negativen Folgen liegen beim Kind.

Kinder schicken sich solche Filme weiter. Somit wird der Kreis der Betroffenen noch ausgeweitet. Abgesehen davon, dass dieses Weiterschicken strafbar ist, kommt der negative Effekt dazu, dass sich Kinder, die einen solchen Film erhalten, kaum schützen können. Sie schauen ihn sich an (sie wissen ja noch nicht, wovon er handelt) und merken erst nach dem Betrachten, dass sie ihn besser nicht angeschaut hätten. Die wenigsten Kinder wissen, dass sie sich nicht strafbar gemacht haben, wenn sie einen solchen Film ungewollt erhalten haben, sofern sie ihn umgehend von ihrem Smartphone löschen. Und da sie dies nicht wissen, behalten sie ihre ganzen schlechten Gefühle für sich, anstatt sich jemandem anzuvertrauen.

Aus Sicht von Facebook sind sie ja auch selber schuld.