Geri Müllers Nackt-Selfies sind nichts anderes als Sexting!

Wenn sich Jugendliche Nacktbilder schicken, so spricht man von Sexting – ganz klar und deutlich, damit keine Missverständnisse entstehen.
Wenn sich Erwachsene Nacktbilder schicken, spricht man nonchalant von Nacktselfies. Wo ist aber der Unterschied? Nackt-Selfies verschicken ist nichts anderes als Sexting – egal wer es macht. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass dies unter Erwachsenen keinen Straftatbestand darstellt – sofern das Schicken einvernehmlich geschieht; bei Jugendlichen jedoch schon – egal, ob dies einvernehmlich geschieht oder nicht. Auch wenn ein Erwachsener einer jugendlichen Person ein solches Bild schickt, ist dies ein Straftatbestand:
Schweizerisches Strafgesetzbuch, Artikel 197.1: „Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ [http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html; aufgerufen am 26.8.2014]

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gescheit! Die Affäre um Geri Müller hat uns gezeigt, dass das Verschicken von Nacktbildern für die eigene Person auch nachteilig sein kann, wenn dies kein Straftatbestand darstellt. In diesem Zusammenhang wird leider viel zu wenig darauf hingewiesen, dass das Verschicken weitere Gefahren in sich birgt, von denen in der Affäre Geri Müller nicht die Rede war:

– Erpressung: Anstatt die Bilder zu veröffentlichen, können sie auch dazu genutzt werden, die dargestellte Person zu erpressen.

– Unverjährbarkeit: Dies ist hier nicht im rechtlichen Sinn zu verstehen. Bilder, die den Weg ins Internet gefunden haben, können auch Jahrzehnte später noch dazu verwendet werden, die abgebildete Person in Bedrängnis zu versetzen.

Wer also in 30 Jahren Bundesrat oder Bundesrätin werden möchte, sollte sich schon heute überlegen, welche Bilder er/sie von sich macht.

Ich hoffe sehr, dass viele Jugendliche die Affäre Geri Müller mitverfolgt haben – nicht aus Voyeurismus, sondern als Lernfeld, wie man es nicht machen sollte. So hätte die ganze Geschichte doch noch einen positiven Aspekt gehabt.

Okay!?!

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass sich das „vielsagende Okay!?!“ zum neuen Modewort gemausert hat? (Wichtig ist die Betonung: Zum Schluss wird die Stimme gehoben, so dass nicht ganz klar ist, ob der Ausdruck eher fragend oder bestätigend gemeint ist.) Egal, welch tiefgreifende Aussage Sie machen – Ihr Gegenüber antwortet mit dem „vielsagenden Okay!?!“

„Ich habe das Yoghurt ausgeleert!“ – „Okay!?!“

„Ich bin mit dem Auto gegen die Garageneinfahrt geschrammt!“ – „Okay!?!“

„Ich trenne mich von dir!“ – „Okay!?!“

Ganz abgesehen davon, dass dies alles nicht okay ist, stellt sich die Frage, wie es zu diesem Modewort kommen konnte und weshalb Mann und Frau so reagieren.

Einerseits wird wohl eine Rolle spielen, dass unkontrollierte Gefühle mit dieser Antwort im Zaum gehalten werden. Zusätzlich gewinnen wir Zeit, in der wir uns eine adäquatere Antwort überlegen können. Dies ist sicherlich alles viel besser als eine unüberlegte Reaktion, die nachher bereut wird.

Für unsere Kinder ist aber eine solche Reaktionsweise überfordernd – vor allem wenn dann die klärende Antwort ausbleibt. Kinder brauchen von uns echte, sofortige Reaktionen, damit sie ihr Verhalten einordnen können. Ein „Okay!?!“ lässt sie nur irritiert zurück. In diesem Sinne sollten Sie das nächste Mal, wenn Ihnen ein Kind eröffnet, dass es den Hamster in der Tomatensuppe habe schwimmen lassen, nicht mit einem „Okay!?!“ antworten, sondern wie früher mit: „Du meine Güte!“

Übrigens: Die Kinder kennen ein anderes „Okay“. Es ist kürzer und wird eher „Oké“ ausgesprochen. Zu finden ist es zum Beispiel in folgenden Dialogen (wobei das Wort „Dialog“ hier wohl etwas strapaziert wird):

„Ich habe dein Zimmer aufgeräumt!“ – „Oké!“
„Ich habe dein Lieblingsessen gekocht!“ – „Oké!“
„Von nächster Woche an erhältst du mehr Taschengeld!“ – „Oké!“

Sie werden es gemerkt haben – bei uns hiess das noch: „Danke!“

Der Fluch

Wieder einmal hatte ich in der Schule übers Rauchen gesprochen. Ich zweifle immer mehr an der Wirkung solcher Inhalte. Manchmal habe ich das Gefühl, dass ich damit nur den „Reiz des Verbotenen“ schüre.
Tatsächlich begegnete ich kurze Zeit später Marc, einem meiner Sechstklässler. Es war in der Freizeit und er roch wie ein gefüllter Aschenbecher. Sofort merkte er, was ich dachte und sagte mit breitem Grinsen: „Was wollen Sie überhaupt? Sie können ja doch nicht verhindern, dass ich rauche. Meine Eltern finden das in Ordnung, Und wenn Sie weg sind, stecke ich mir gleich die nächste an!“
Das Grinsen und meine Hilflosigkeit machten mich so hässig, dass ich ausser mir geriet. Doch im letzten Moment gelang es mir, mich zu zügeln, und ich hatte eine Idee:
Ich blieb einen Moment lang ganz still, dann schaute ich Marc tief in die Augen. Pathetisch begann ich zu sprechen: „Ich sage dir! Von diesem Moment an wirst du bei jeder Zigarette, die du rauchst, an mich denken!“ Dazu machte ich eine vielsagende Handbewegung, wendete mich ab und ging davon. Noch aus dem Augenwinkel sah ich, wie Marcs Grinsen im Gesicht erstarrt war.
Ich glaubte selber nicht an die Wirkung meiner Worte – aber wenigstens musste ich jetzt dieses Grinsen nicht mehr ertragen.

Wie wir uns für den Rest der 6. Klasse arrangierten, weiss ich nicht mehr. Aber etwa drei Jahre später klopfte es an meiner Klassenzimmertüre. Marc stand vor mir und fragte mich, ob er mich besuchen dürfe. Ich freute mich über den Besuch, und als der Unterricht zu Ende war und alle Schulkinder das Zimmer verlassen hatten, sprach Marc zu mir: „Es geht mir gut! Ich rauche aber immer noch. Doch etwas muss ich Ihnen sagen. Sie haben mich verflucht! Seit unserem Gespräch damals muss ich wirklich bei jeder Zigarette an Sie denken!“
Da lächelte ich ihn an und antwortete: „Das ist doch wenigstens ein Teilerfolg, nicht wahr?“

Prävention versus Intervention

Gewaltprävention ist bestrebt, einen heilen Zustand zu schaffen.

Gewaltintervention ist bestrebt, es zu schaffen, einen Zustand zu heilen.

Exekutionsvideos sind für Facebook kein Problem -
20-Minuten-Artikel

Facebook weigert sich, ein Exekutionsvideo von seiner Site zu entfernen mit der Begründung, dass der Film auf Missstände aufmerksam mache.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/20043049

Auf Missstände kann man auch aufmerksam machen, ohne dass zur Veranschaulichung Filme gezeigt werden, in denen Menschen sterben. Wer sich einen solchen Film ansieht, ehrt die Täter und verhöhnt die Opfer. Einen solchen Film sollte man sich niemals ansehen. Er ist für Erwachsene und Kinder unerträglich. Wobei wir wieder beim Thema sind: Wie sieht es bei Facebook mit dem Kinderschutz aus? Wer die AGB’s von Facebook gelesen hat – und das haben Sie sicher nicht – weiss, dass es erst ab 13 Jahren erlaubt ist, ein Profil zu erstellen. Das ist der Kinderschutz von Facebook – so weit die Theorie. Wie wir aber alle wissen, gibt es unzählige Kinder, die jünger sind und dennoch ein Facebook-Profil besitzen. Aus Sichtweise von Facebook ist das dann deren Verantwortung. Kann man sich so einfach aus der Verantwortung stehlen?

Kinder unter 13, die heimlich ein Facebook-Profil gemacht haben und sich ein solches Video anschauen, haben ein doppeltes Problem: Erstens kann das Betrachten erhebliche emotionale Störungen hervorrufen, zweitens traut sich das Kind nicht, darüber zu sprechen, weil es ja mit dem Erstellen des Profils etwas Verbotenes gemacht hat. Die ganzen negativen Folgen liegen beim Kind.

Kinder schicken sich solche Filme weiter. Somit wird der Kreis der Betroffenen noch ausgeweitet. Abgesehen davon, dass dieses Weiterschicken strafbar ist, kommt der negative Effekt dazu, dass sich Kinder, die einen solchen Film erhalten, kaum schützen können. Sie schauen ihn sich an (sie wissen ja noch nicht, wovon er handelt) und merken erst nach dem Betrachten, dass sie ihn besser nicht angeschaut hätten. Die wenigsten Kinder wissen, dass sie sich nicht strafbar gemacht haben, wenn sie einen solchen Film ungewollt erhalten haben, sofern sie ihn umgehend von ihrem Smartphone löschen. Und da sie dies nicht wissen, behalten sie ihre ganzen schlechten Gefühle für sich, anstatt sich jemandem anzuvertrauen.

Aus Sicht von Facebook sind sie ja auch selber schuld.

Wenn YouTube ein Lebensmittelkonzern wäre …

… dann würde er zuerst den Namen auf YouFood™ ändern. YouFood™ hätte enorm viele Läden, welche erst einmal ausschliesslich leere Regale enthielten. Diese Regale würden von Lebensmittelproduzenten selbstständig gefüllt. Der Vorteil wäre, dass YouFood™ nur ganz wenige Mitarbeiter bräuchte, die schauen würden, dass nichts von den Regalen herunterfällt. Sonst hätten sie nicht viel zu tun. Den Überblick über das Angebot hätten sie nicht; dafür wären die Läden viel zu gross.
Die Konsumentinnen und Konsumenten würden dann selber suchen, was sie kaufen möchten. Das wäre nicht ganz einfach, weil alles etwas unordentlich wäre und Angaben über Inhaltsstoffe fehlen würden – aber dafür wäre es enorm preiswert. Sollte es jemandem nach Konsumation eines YouFood™-Artikels schlecht werden – etwas Schlimmeres wollen wir bei unserem Planspiel für einmal nicht annehmen – würde ein Zettel über das Regal gehängt mit der Aufschrift: „Das Lebensmittel wurde uns gemeldet, weil einige Käuferinnen und Käufer es für problematisch erachten!“ Das wäre eine äusserst praktische, preiswerte Art der Lebensmittelkontrolle.
In jedem Geschäft gäbe es abgeschlossene Spezialvitrinen, in denen Alkohol und Tabak angeboten würden. Nur wer 18 Jahre alt ist, könnte diese Türen öffnen, und zwar so: Bei jeder Türe wäre ein Knopf, den man drücken müsste. Darüber wäre die Aufschrift: „Bestätige, dass du 18 bist, indem du den Knopf drückst!“ Diese Knöpfe wären maximal einen Meter über Boden angebracht, damit kleine Kinder sie auch erreichen können.

Guten Appetit bei YouFood™!

Das Hausarzt-Modell

Wussten Sie, dass es auch in der Gewaltprävention ein „Hausarzt-Modell“ gibt? Sicher ist es Ihnen auch schon so ergangen: Sie hatten eine Verletzung oder eine Krankheit, und waren genesen. Doch was sagt der Arzt, anstatt Sie mit strahlendem Händedruck zu entlassen? „Zeigen Sie sich doch nochmals in zwei Wochen!“ Natürlich tun Sie ihm den Gefallen, obwohl Sie innerlich überlegen, ob Sie da wohl ihrem Arzt helfen müssen, eine neue Immobilie zu finanzieren. Doch dann sagen Sie sich, dass ihr Arzt halt sehr gewissenhaft ist.

Diese Methode des „Nochmals-sehen-wollens“ habe ich für meine Gewaltpräventionsarbeit übernommen. Manchmal habe ich es mit schlimmen Fällen, uneinsichtigen Kindern und Jugendlichen zu tun, oder – schlimmer noch – ich habe es mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die mir bei meiner Intervention wie aus der Pistole geschossen und mit frommem Blick versichern, dass sie eine solche Missetat die nächsten 120 Jahre sicherlich niemals mehr wiederholen würden.
In solchen Fällen habe ich mir angewöhnt, den Beteiligten zu sagen: „Schön, dass ihr jetzt Frieden habt. Mal schauen, wie lange er anhält – kommt doch morgen um 16:00 Uhr nochmals bei mir vorbei!“
Das gefällt den Jugendlichen gar nicht. Noch weniger gefällt ihnen, dass ich anderntags sagen werde: „Schön, dass ihr jetzt Frieden habt. Mal schauen, wie lange er anhält – kommt doch in zwei Tagen um 16:00 Uhr nochmals bei mir vorbei!“
Je nach Eindruck werden dann diese Fristen verlängert. Was bei dieser Methode äusserst wichtig ist: Den Beteiligten muss der nächste Termin grad am Ende des jeweiligen Treffens mitgeteilt werden. Dies ist unendlich wirkungsvoller, als wenn gesagt wird: „Ich werde euch irgendwann einmal fragen, ob alles in Ordnung ist.“ Die Jugendlichen sollen den kommenden Termin mit sich herumtragen müssen – so wie Sie Ihren Zahnarzttermin mit sich herumtragen.

Bei Mobbing- und Cybermobbing-Fällen ist das „Hausarzt-.Modell“ unabdingbar. Immer wieder bin ich erstaunt, wie schnell die Jugendlichen ihr Mobbing beenden, sobald ein Erwachsener ihnen gegenüber tritt und „Übung abgebrochen“ erklärt.
Die grosse Gefahr besteht darin zu meinen, der Fall sei jetzt wirklich zu Ende. Techniken der Mediation helfen, dass es für alle Beteiligte eine win-win-Situation gibt. Sollte dem Opfer viel Leid angetan worden sein, so braucht es eine spezielle Form der Mediation, den „Täter-Opfer-Ausgleich“; zusätzlich ist für das Opfer eine therapeutische Aufarbeitung in Erwägung zu ziehen.

Safer Internet Day

Diesen Dienstag war der diesjährige „Safer Internet Day“. Sie haben ihn verpasst? Machen Sie sich nichts draus. Es gibt ihn jedes Jahr – und zwar immer am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats des Kalenderjahrs. Ich finde diese „Zweier“-Regelung äusserst gelungen, vor allem, weil man bezüglich Sicherheit im Internet auch stets Zweiter macht.
Interessant ist, wer sich an diesem Tag jeweils beteiligt. Immer wieder reibe ich mir die Augen, wenn ich sehe, dass Telefongesellschaften dann grosshals von „Medienkompetenz“ sprechen. Jene Gesellschaften, die bereits den Jüngsten beinahe gratis Smartphones nachschmeissen, schulen uns Dummies dann in „Medienkompetenz“. Wären wir keine Dummies, würden wir allzeit nützliche von schädlichen Inhalten unterscheiden können, zielgerichtet Suchmaschinen gebrauchen, niemals Andere beleidigen und keinesfalls versehentlich auf einer Sexseite landen. Kennen Sie so einen Titan, der das alles beherrscht? Ich nicht!
Darum heisst für mich „Medienkompetenz“ nichts anderes als: „Schütze dich selbst – wir tun es nicht!“ Das ist Scheinheiligkeit pur. Und nur im Internet ist dies möglich! Oder wären Sie etwa damit einverstanden, dass wir die Alterslimite für Alkoholkauf aufheben und dafür unsere Kinder in Alkoholkompetenz schulen?

Lehrer-Praktikant filmte Schulkinder in Garderobe – 20-Minuten-Artikel

Kinder einer ersten und zweiten Primarklasse waren davon betroffen, dass ein Lehrer-Praktikant in die Mädchengarderobe der Schwimmhalle eine Znünitasche mit versteckter, laufender Kamera hängte.

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/21832845

Da dies in der Nähe meines Wirkungskreises geschah, konnte ich die Auswirkungen des Vorfalls hautnah miterleben. Diese Auswirkungen auf die betroffenen Kinder sind nicht zu unterschätzen. Das Geschehnis kann ihr Weltbild von „Gut und Böse“ sehr ins Wanken bringen. Zu diesem Weltbild gehört, dass Eltern, Verwandte und Erziehende/Betreuende zu „den Guten“ gehören. Müssten Kinder zeichnen, wie sie sich einen bösen Mann vorstellen, so würden sie vermutlich eine dunkle, düstere abstossende Gestalt malen. Vertrauenspersonen passen nicht in diese Vorstellung.

Mir tut der Vorfall für die betroffenen Kinder sehr leid! Neben den Kindern hat der Täter auch der Institution Schule einen grossen Schaden zugefügt. Das Erarbeiten einer Vertrauensbasis muss nun wieder neu beginnen.

Die Erwachsenen haben viel in der Hand, den Kindern bei der Aufarbeitung des Vorfalls zu helfen. Es ist keine Lösung, den Vorfall zu ignorieren – es ist aber auch keine Lösung, den Vorfall immer wieder neu aufzuwärmen (nur um die Kinder immer wieder trösten zu können). Hilfreich ist, wenn die Erwachsenen nun zeigen, dass sie den Kindern ein fester Halt sind.
Offene Fragen können helfen, Anteil zu zeigen, ohne das Geschehene immer wieder in Erinnerung zu rufen. Dies bedeutet:
Statt: „Geht es dir immer noch schlecht?“ – besser: „Wie geht es dir?“
Statt: „Hast du vom bösen Mann geträumt?“ – besser: „ Wie hast du geschlafen? “

Oft braucht es auch gar keine Fragen, sondern einfach nur die Nähe der Eltern, damit die Kinder merken, dass sie ihr Weltbild nicht gänzlich revidieren müssen.

Den Kindern, die so toll reagiert haben und der Lehrerin und dem Schwimmlehrer, die sich so dezidiert gegen den Täter stellten, ist ein grosses Lob auszusprechen!

Gretchenfragen

Letzthin stolperte ich wieder einmal über die Hausordnung unserer Schule und blieb an der Präambel hängen, die ich in der Vergangenheit gar nie richtig beachtet hatte:

„Wir tragen Sorge zu uns selber! – Wir tragen Sorge zu einander! – Wir tragen Sorge zu allen Sachen!“

Etwa zur gleichen Zeit wurde mir bewusst, dass wir damit aufgehört hatten, die alljährliche Bücherkontrolle durchzuführen, bei der jeweils entschieden wurde, ob man ein Schulbuch nochmals einem Schulkind zumuten kann. Diese Kontrolle wurde nicht etwa aufgehoben – die gehäuften Wechsel im Lehrkörper brachten mit sich, dass sie einfach untergegangen war.
Dummerweise fragte ich an einer Teamsitzung, wie das „Sorge tragen zu allen Sachen“ zur entfallenen Bücherkontrolle passe, was mir umgehend den „Kaktus des Tages“ einbrachte, weil sich niemand wirklich nach dieser stumpfsinnigen Arbeit zurückgesehnt hatte. Aber ich blieb hartnäckig und begann mit meinen Gretchenfragen:

Wie kann verlangt werden, Sorge zu allen Sachen zu tragen, wenn es Ende Schuljahr egal ist, wie diese Sachen aussehen?

Oder beginnt das Sorge tragen erst bei den Lehrerinnen- und Lehrerautos, die am Rand des Pausenplatzes stehen?

Wie gehen wir damit um, wenn wir mit der Deutschstunde beginnen wollen, Sven aber wissen möchte, was eine „Tunte“ ist, weil das jemand in sein Buch hineingekritzelt hatte (und die anderen dann weitere „lustige“ Beispiele finden)?

Wie gehen wir mit Kritzeleien auf den WCs um? Werden sie entfernt oder stehen gelassen? Nach welcher Zeit werden sie entfernt?

Wie gehen wir mit Sprayereien auf den Schulhausmauern um?

Was halten wir davon, dass die gute, alte Abwartswohnung aufgehoben wird zugunsten neuen Schulraums? Vermissen wir es, dass es keinen Abwart mehr gibt, der auch in der unterrichtsfreien Zeit vor Ort ist – oder mögen wir es dem neuzeitlichen LHT (Leiter Hausdienst & Technik) gönnen, dass er am Abend das Schulhaus verlassen kann und seine wohlverdiente Ruhe hat?