Kleine Rechenspielerei

10. September 2017

… am Beispiel von YouTube:

In einer Minute wird auf YouTube für 300 Stunden Bildmaterial hochgeladen (2015).

Wollte man vor dem Hochladen sämtliches Filmmaterial prüfen, ergäbe sich folgende Rechenspielerei:

In einer Minute für 18000 Minuten: 18000 Mitarbeitende

8h-Arbeitstag (x 3): 54000 Mitarbeitende

5-Tage-Woche (x 7/5): 75600 Mitarbeitende

4 Wochen Ferien (x 52/48): 81900 Mitarbeitende

Aus diesem Grund werden Beiträge auf Youtube (und auf allen anderen gleichgearteten Communities) vor dem Veröffentlichen nicht geprüft – es wäre zu viel Personal notwendig.
Auch das folgende fiktive Stelleninserat zeigt, warum es nicht so einfach wäre, Personal zu finden, welches für diese Aufgabe infrage käme:

Fiktives Stelleninserat:

Stellenprofil – gesucht wird:
Mitarbeitende/r mit der Bereitschaft, 8h am Tag auf einen Bildschirm zu schauen
Ausgewiesene Sprachkenntnisse in: Chinesisch, Hindi, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Bengalisch, Arabisch, Russisch, Japanisch, Deutsch, Französisch, Koreanisch
Ausgewiesene Kenntnisse in folgenden Schriftsystemen: Lateinisch, Chinesisch/Japanisch (mehrere), Arabisch, Kyrillisch
Ausgewiesene Rechtskenntnisse in USA, EU, Russland, China etc.

Falls Sie sich angesprochen fühlen – melden Sie sich!


Kinder, bringt eure Handys

19. November 2016

Am 17.11.2016 erschien im Tages-Anzeiger, von Philippe Wampfler, folgender Artikel:

http://www.tagesanzeiger.ch/leben/bildung/kinder-bringt-eure-handys/story/26752075

Dazu habe ich folgenden Leserbrief verfasst:

Leserbeitrag zu „Kinder, bringt eure Handys“
Der Beitrag von Philippe Wampfler lässt viele Aspekte der Thematik unberücksichtigt:

Es gilt zu unterscheiden, ob seine Forderung die Primarschule oder die Sekundarstufe 1 betrifft. In beiden Stufen ist der Einbezug der digitalen Medien im Unterricht sehr zu begrüssen.

In der Primarschule sollten dies jedoch zwingend Tablets sein (ein Gerät pro Kind), welche die Schule zur Verfügung stellt. Dies deshalb, weil die Schule nur dort gewährleisten kann, dass die Geräte sinnvoll eingesetzt werden. Meine Erfahrungen als Kontaktlehrperson für Gewaltprävention zeigen, dass digitale Geräte in der Freizeit oft für Beleidigungen, Ehrverletzungen, Drohungen, Nötigungen, Erpressungen und Mobbing gebraucht werden. Dies tritt häufig in sechsten Klassen auf, wo teilweise bis weit nach Mitternacht solche Taten begangen werden – in einer Zeit, in der sich die Kinder eigentlich auf den Übertritt in die Sekundarstufe 1 vorbereiten sollten. Dazu sollten die Schulen nicht Hand bieten. Wenn nun Herr Wampfler fordert, Handys in die Schule zu bringen, so setzt er ein falsches Zeichen. Politiker und Politikerinnen werden dieser Forderung sehr gerne nachkommen, weil sie eine Sparübung ist, die erst noch scheinbar positiv begründet werden kann. Zudem werden Eltern, die einen sehr differenzierten Umgang mit den digitalen Medien pflegen, indem sie z.B. ihren Primarschulkindern keine eigenen Geräte schenken, sondern den Zugang mit einem Familiendandy gewährleisten, sträflich im Stich gelassen.

Es gibt Schulgemeinden, die in der Sekundarstufe 1 Jugendlichen Tablets zur Verfügung stellen, welche sie auch zu Hause benützen dürfen. Solche Geräte durch eigene zu ersetzen, ist diskutabel.
Aber auch auf dieser Stufe – erst recht – ist es möglich, die Geräte für unerwünschte Tätigkeiten zu verwenden. Viele Schulen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie nicht für Missbrauch der Geräte zu Hause verantwortlich sind. Dies mag rechtlich stimmen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Schule ihrem Bildungsauftrag nachkommen kann, wenn sich die Kinder in der Freizeit bedrohen, beleidigen und Mobbing betreiben.

Auch wenn diese negativen Tätigkeiten die Freizeit betreffen, muss sie die Schule abfedern, weil die Auswirkungen in die Schule hineinreichen. Das heisst, dass Schulen gestärkt werden müssen in weitergehenden Kompetenzen. Sie müssen Mobbingfälle erkennen und – zusammen mit den beteiligten Familien, ggf. auch mit Beizug von Fachkräften – lösen können. Dazu sind mediative Ansätze unerlässlich, weil sie win-win-Lösungen fördern, von denen alle (auch die Täterinnen und Täter!) profitieren. Erst wenn eine Schule eine solche Kultur pflegt, werden die Jugendlichen bereit sein, Mobbingfälle zu melden. Andernfalls geben die digitalen Medien den Jugendlichen unendlich viel Raum, ihr Mobbing unentdeckt weiterzutreiben.

Es wäre schön, wenn sich Herr Wampfler einmal mit einem Gewaltpräventions-Experten zusammensetzen würde. Den dabei entstehenden Lösungsansätzen dürfte gespannt entgegen geblickt werden.

Christian Bochsler
Kontaktlehrperon für Gewaltprävention Coach, Supervisor, Mediator


Kindesentführung vom 18. Juni 2016

28. Juni 2016

Am 18. Juni 2016 wurde in der Schweiz ein Kind entführt, welches via Internet vom Täter angesprochen worden war. (Name und Ort tun nichts mehr zur Sache – das Kind wurde nach acht Tagen durch die Polizei gefunden; der mutmassliche Täter ist gefasst.)

Interessant ist der Beitrag von „20 Minuten“ vom 28.6.2016:
„So merken Sie, ob Ihr Kind im Netz angemacht wird“
[http://www.20min.ch/digital/news/story/28096281], aufgerufen am 28.6.16; in dem Beat W. Zemp erklärt, die Schulen würden unter anderem mit dem Spielprogramm „Security4Kids“ Prävention betreiben.
Eifrige Leserinnen und Leser meines Blogs wissen seit 2015, dass es dieses Programm seit Ende 2014 gar nicht mehr gibt.

Das lässt Rückschlüsse zu, wann Zemp dieses Programm letztmals selber angeschaut oder sich darüber mit anderen Lehrkräften ausgetauscht hat; gefolgt von der Frage, wie aktuell es um das Internet-Präventionswissen der Lehrerschaft steht.

Interessant ist auch die Begründung von Microsoft, weshalb das Programm eingestellt worden ist:
[„Als Microsoft und Symantec mit Partnern die Initiative 2006 gründeten, war security4kids weitgehend allein auf weiter Flur. Mittlerweile hat das Thema Online-Sicherheit und Medienkompetenz – glücklicherweise – Einzug in den Mainstream gehalten und Schulen, Lehrkräfte sowie Eltern sind sich ihrer Verantwortung bewusst.“; https://www.innovativeschools.ch/Blog/Neuigkeiten_06_15/2726_Neuigkeiten_06_15_Detail.htm?mNews=63; aufgerufen am 2.9.2015]

Vielleicht war es doch etwas zu früh, dieses Programm einzustellen?


Twitter

31. Mai 2016

Die Krux mit „Twitter“:

Ständig etwas sagen müssen – ohne etwas zu sagen zu haben!


Buchempfehlung: „Der Chat“

25. Februar 2016

Der Chat
Roman
Autorin/Autor: Klaus/Klaus
Cosmos Verlag

„Der Chat“ ist ausschliesslich in Form eines Klassen-Chats geschrieben. Die Lesenden erleben mit, wie eine Schulklasse einen Mord erlebt – doch es bleibt nicht bei dem einen Todesfall. Schliesslich kommt es zu einem Showdown, der sich gewaschen hat.

Der Roman ist in authentischen Chat-Dialogen geschrieben, die so in jedem Klassen-Chat real vorkommen können. Die Sprache ist teilweise derb und sexistisch – aber real. Erstaunlich, wie es die Autorin und der Autor geschafft haben, die Geschichte nachvollziehbar zu entwickeln, ohne den Chat-Rahmen, den sie sich gegeben haben, verlassen zu müssen. Nach einem Knick im Spannungsbogen im zweiten Teil kommt es in der Geschichte zu einem überraschenden Ende.
Eindrücklich ist auch, wie aufgezeigt wird, wie sich die Jugendlichen in ihrer eigenen Welt bewegen – und dadurch auch von jeder Hilfe von ausserhalb abgeschottet sind.


Was Medienkompetenz mit Hundehaufen zu tun hat

2. September 2015

Anfangs Jahr wurde die von Microsoft und Symantec betriebene Präventionsseite „security4kids“ vom Netz genommen. Microsoft äussert sich dazu folgendermassen:

[„Als Microsoft und Symantec mit Partnern die Initiative 2006 gründeten, war security4kids weitgehend allein auf weiter Flur. Mittlerweile hat das Thema Online-Sicherheit und Medienkompetenz – glücklicherweise – Einzug in den Mainstream gehalten und Schulen, Lehrkräfte sowie Eltern sind sich ihrer Verantwortung bewusst.“; https://www.innovativeschools.ch/Blog/Neuigkeiten_06_15/2726_Neuigkeiten_06_15_Detail.htm?mNews=63; aufgerufen am 2.9.2015]

Auf den ersten Blick scheint dies eine Erfolgsmeldung zu sein: Da wir nun in Medienkompetenz geschult sind, ist der Betrieb der Präventionsseite nicht mehr nötig. Die Sache hat aber einen Haken, den ich Ihnen gerne mit dem Parallelbeispiel der „Hundehaufen-Problematik“ darlegen möchte:

Wir alle hassen es, in Hundehaufen zu stehen – es ist widerlich. Würden wir die Problematik gleich angehen, wie die Gefahren des Internets, so würden wir folgendermassen vorgehen:

Es gäbe eine Schulung in „Hundehaufen-Erkennungs-und-Beseitigungs-Kompetenz“ ™. (Diese Schulung wäre nicht ganz billig – aber man gönnt sich ja sonst nichts.) Folgende Bestandteile würden uns erwarten:

1. Sicheres Erkennen der Hundehaufen (entspricht den Internetgefahren: Viren etc.)

2. Effektive und vollständige Beseitigung der Haufen mit Robidog-Säcklein (entspricht der Aktivierung von Virenschutzprogrammen)

3. Verkauf der dazu nötigen Utensilien: Robidog-Säcklein, Handschuhe, Giesskannen etc. (entspricht dem Verkauf von Virenschutzprogrammen, Backup-Programmen, Helpline-Abonnementen etc.)

Und warum gibt es diese „Hundehaufen-Erkennungs-und-Beseitigungs-Kompetenz“ ™ nicht? Weil wir einfachen Gemüter davon ausgehen, dass der Hundehalter selber diese Haufen entfernt. Nur im Internet ist es so, dass einer den Haufen macht (Site-Betreiber wie Youtube, Facebook etc.) und der Leidtragende ihn wegräumen muss.


Post von Erika

29. April 2015

Heute habe ich von Erika folgenden Kommentar zu einem meiner Blogbeiträge erhalten:

I’ve been browsing online more than three hours nowadays, yet I by no means discovered any attention-grabbing article like yours. It is beautiful worth enough for me.

Personally, if all web owners and bloggers made just right content material as you probably did, the web might be a lot more useful than ever before.

Einerlei, dass ich keine Erika kenne und dass der Text im „Spam“-Ordner gelandet war: Ich finde diesen Kommentar grossartig!!!

Und so drucke ich den Kommentar in grossen Lettern aus, hänge ihn über den Bildschirm und stelle mir vor, ich sei tatsächlich gemeint gewesen.


Die Privatsphäre unserer Kinder

23. Februar 2015

Immer wieder wird mir gesagt, dass Kinder ein Recht auf Privatsphäre hätten und es deshalb nicht erlaubt sei, ihre Handys und Computer zu überprüfen. Ich habe mir die Mühe gemacht, die UNICEF-Kinderrechte zu studieren, und man findet dort tatsächlich folgenden Artikel:

„Artikel 16
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
[http://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf]; aufgerufen am 23.2.2015.

Als Nichtjurist lässt mich dieser Artikel etwas ratlos zurück: Ist das Überprüfen des Handys – aus Besorgnis – gleichzusetzen einer willkürlichen Kontrolle des Schriftverkehrs eines Kindes?

Beim Studieren der Kinderrechtskonvention bin ich auf weitere interessante Artikel gestossen, die jedoch auch nicht unbedingt zur Klärung meiner Frage beigetragen haben:

„Artikel 3
(1) Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmassnahmen.
(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.“
[http://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf]; aufgerufen am 23.2.2015.

Heisst das jetzt, dass ich Handy und Computer dann überprüfen darf, wenn ich mir Sorge um das Wohl meines Kindes mache?

„Artikel 13
(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmte, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.“
[http://www.unicef.ch/sites/default/files/attachements/un_konvention_ueber_die_rechte_des_kindes.pdf]; aufgerufen am 23.2.2015.

Heisst das jetzt, dass ich Handy und Computer meines Kindes überprüfen darf, wenn ich annehme, dass es Rechte anderer beschneidet?

Meine persönliche Empfehlung: Treffen Sie für die Nutzung digitaler Medien Vereinbarungen mit Ihrem Kind; dazu gehört z.B.: Wann, wo und wie darf ich diese Medien nutzen?
So lange sich Ihr Kind an diese Regelungen hält, sollten die Geräte nicht kontrolliert werden. Wenn sich Ihr Kind aber nicht an die Vereinbarungen hält und Sie sich Sorge machen, ob es ihm gut geht, oder Sie sich sorgen, dass Ihr Kind andere bedrängt, sollte auch eine Kontrolle der Geräte möglich sein.

Ein Film, der diese Problematik aufgreift, ist: „Let’s fight it together“: https://www.youtube.com/watch?v=hYrDbGzZVUQ
Im Film schaut sich die Mutter des Mobbingopfers sein Videotagebuch an. Was meinen Sie: Richtig oder falsch?


Meine Lieblingsanekdote

12. Januar 2015

… und was sie mit dem Zustand der heutigen Jugend zu tun hat:

Zwei Männer sind in der Savanne und flüchten vor einem Löwen. Der Löwe jedoch kommt immer näher. Plötzlich hält der Eine an und nimmt ein Paar Turnschuhe aus dem Rucksack. Der Andere meint: „Bist du blöd? Der Löwe ist doch auch schneller als du, wenn du Turnschuhe anhast!“
Darauf entgegnet der Andere: „Ich brauche ja nicht schneller zu sein als der Löwe – ich muss nur schneller sein als du!“

Und hier meine Gedanken dazu:
Häufig wird die heutige Jugend von der Gesellschaft schlecht gemacht, und – leider – gibt es tatsächlich einige Pappnasen, Dumpfbacken und Vollpfosten. Aber genau das ist die Chance der anderen: Man braucht nicht Albert Einstein zu sein – man muss es nur besser machen als diese Pappnasen, Dumpfbacken und Vollpfosten. Dann stehen einem alle Tore offen im Leben!


Internet und Pilze

7. Dezember 2014

Letzthin hielt ich wieder einmal ein Referat zum Thema: Sicherheit bei digitalen Medien. Zum Schluss der Veranstaltung fragte mich ein Herr, ob es denn meiner Meinung nach gar nichts Positives am Internet gebe. Ich erklärte etwas umständlich, dass es ja mein Auftrag war, die Tücken der digitalen Medien darzulegen. Unterdessen ist mir eine viel einfachere Erklärung eingefallen:

Das Internet ist wie Pilze essen. Man muss die giftigen kennen, um die schmackhaften geniessen zu können!